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Besonderheiten der Abschlussprüfung bei Start-ups

Start-ups sind derzeit omnipräsent und bereichern die Wirtschaftswelt in großer Zahl und vielfältigen Formen. Durch die große Medienaufmerksamkeit von Start-ups sind in der Öffentlichkeit insbesondere positive Entwicklungen bekannt und üben einen besonderen Reiz für Investoren, Gründer und weitere wirtschaftliche Akteure aus. Aus Sicht des Wirtschaftsprüfers bringt die Prüfung solcher Unternehmen oftmals große Herausforderungen mit sich, sowohl im Hinblick auf das Verständnis des jeweiligen Geschäftsmodells, als auch in Bezug auf besondere Prüfungssachverhalte.

Start-ups sind in der Initialphase aufgrund ihrer Größenmerkmale nach den Vorschriften des HGB regelmäßig nicht prüfungspflichtig. Allerdings sind viele dieser Unternehmen durch die unternehmenseigene Satzung zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers verpflichtet, da sich private oder institutionelle Kapitalgeber durch das Urteil eines externen Sachverständigen eine zusätzliche Absicherung in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses einholen möchten.

Hieraus ergibt sich für den Abschlussprüfer unmittelbar die Notwendigkeit, mit dem Mandanten das benötigte Maß an Prüfungssicherheit („Assurance Level“) zu klären. Hierbei kommt eine freiwillige Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften der §§ 316ff. HGB analog genauso in Betracht wir eine prüferische Durchsicht (IDW PS 900) des Jahresabschlusses oder eine (Sonder-)Prüfung der Finanzaufstellung oder deren Bestandteile nach IDW PS 490. Die Entscheidung, welches Maß an Prüfungssicherheit benötigt wird, ist von der Geschäftsführung (GmbH) bzw. vom Vorstand (AG) in eigener Verantwortung zu treffen, der Wirtschaftsprüfer kann lediglich die verschiedenen Varianten aufzeigen und die Unterschiede erklären.

Bei der eigentlichen Prüfungsdurchführung stellen sich für den Wirtschaftsprüfer regelmäßig besondere Herausforderungen in Bezug auf die Prüfung der Umsatzerlöse („Revenue Recognition“) und bei der Prüfung der sogenannten „Going-Concern-Prämisse“. Durch den starken Grad der Digitalisierung bzw. der IT-basierten Geschäftsmodelle von Start-ups müssen Wirtschaftsprüfer insbesondere zum Verständnis des Geschäftsmodells und der damit zusammenhängenden Umsatzerlösrealisierung in den Büchern der Unternehmen eine starke IT-Affinität mitbringen. Die Going-Concern-Prämisse, d.h. die Annahme der Unternehmensfortführung, wirkt sich fundamental auf die Bilanzierung dieser Unternehmen aus; daher ist der Wirtschaftsprüfer verpflichtet, diese Going-Concern-Annahme anhand einer kritischen Überprüfung der Unternehmensplanung besonders zu prüfen.

Trotz aller Eventualitäten bietet die Abschlussprüfung eines Start-ups die Chance für einen Wirtschaftsprüfer, in eine neue Welt der kreativen Köpfe einzutauchen, neue Geschäftsmodell kennenzulernen und junge Unternehmen durch fachkundige Begleitung in Bezug auf deren Rechnungswesen und Finanzzahlen zu begleiten.

Wir unterstützen Sie mit unserem jungen und IT-begeisterten Team gerne bei Ihren Vorhaben!